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FAQs Mitgliederversammlung, Beiträge und Corona

FAQs Mitgliederversammlung, Beiträge und Corona

Liebe Condoraner,

anlässlich der Mitgliederversammlung kommenden Freitag erreichen uns Fragen zum Hygienekonzept sowie auch generell zu den Mitgliedsbeiträgen, die wir hier für alle einmal beantworten möchten. Wir tun alles dafür, den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten und in unserem Handeln während dieser Krise für alle transparent zu sein. Bei weiteren Fragen, meldet Euch gerne beim Vorstand. Wir freuen uns, Euch am 11.9.20 um 19 Uhr auf der Mitgliederversammlung zu sehen!

Wie ist das Hygienekonzept für die Mitgliederversammlung?

Die Mitgliederversammlung findet im großen Wintergarten des Vereinshauses statt. Natürlich halten wir uns bei der Veranstaltung an die gebotenen Hygiene-Richtlinien der Stadt Hamburg. Dieses beinhaltet auch das Lüften und Betreten der Räume sowie ein für die Veranstaltung notwendiges Hygienekonzept. Es gelten die Abstandsregeln, und die Verwendung einer Mund-Nase-Maske innerhalb des Gebäudes ist Pflicht. Für die Veranstaltung werden wir den Genuss von Alkohol untersagen.

Warum gibt es keine digitale Mitgliederversammlung?

Als mitgliederbasierter Sportverein in Hamburg wollen wir den interessierten Mitgliedern die Möglichkeit bieten, ihre Fragen und Anregungen auf der Mitgliederversammlung stellen zu können. Dieses wäre nur sehr eingeschränkt und nur im Vorweg auf einer digitalen Veranstaltung möglich gewesen und hätte den Verein vor eine Vielzahl von organisatorischen Aufgaben gestellt. In der Vergangenheit haben an den Mitgliederversammlungen nicht mehr als 100 Mitglieder inklusive der zu ehrenden Mitglieder teilgenommen. Wir gehen auch bei dieser Mitgliederversammlung von einer Zahl von weniger als 100 aus.

Warum gab es auf der Geschäftsstelle Kurzarbeit?

Im Lockdown war ein öffentlicher Besuch der Geschäftsstelle nicht möglich. Gleichzeitig war der Sportbetrieb in allen unseren Sparten und Sportangeboten behördlich untersagt. Da ein erheblicher Anteil der Arbeit der Mitarbeiter auf den Geschäftsstellen jedoch in der administrativen Arbeit und der Arbeit mit den Verbänden besteht, haben wir hier Kurzarbeit angemeldet.

Warum hat sich mein Beitrag nicht reduziert?

Die Kosten für den Verein sind während des Lockdowns weitergelaufen, und es ist zu erheblichen Ausfällen in den Bereichen Gastronomie, Pacht und Veranstaltung gekommen. Als eingetragener Sportverein sind wir auch eine Solidargemeinschaft. Unser aller Bestreben ist es, den Verein auch in schweren Krisen wie Corona in sicherem und handlungsfähigem Fahrwasser zu halten. Wir sind stolz auf unsere Mitglieder, die diesen Weg solidarisch und sogar mit zusätzlichen Spenden an den Verein mitgetragen haben. Grundsätzlich setzt sich der Mitgliedsbeitrag gemäß unserer Beitragsordnung aus einem Grundbeitrag für die Verwaltung des Hauptvereines und einem Spartenbeitrag für die Sparte an sich zusammen. Dieses wird in der Buchhaltung des Vereins auch im Rahmen von Kostenstellen abgebildet. Alle Einnahmen und Kosten, die entstehen, werden dabei den einzelnen Kostenstellen zugeordnet. Der Grundbeitrag wird dabei für alle Kosten verwendet, die mit der Verwaltung und der Infrastruktur, der Öffentlichkeitsarbeit, sowie der Entwicklung des Vereins in Verbindung stehen. Sie sind unabhängig von den Kosten und Einnahmen in den Sparten selbst.