Aktualisierter Hygieneplan beim SC Condor Tennis
Hygiene- und Pandemieplan SC Condor Tennis
Ab dem 20.11.2021 gilt auf der Tennisanlage des SC Condor bis auf Weiteres folgender Hygiene- und Pandemieplan.
Die Inhalte dieses Plans beziehen sich auf die 54. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung vom 19.11.2021 der Freien und Hansestadt Hamburg und ersetzen bzw. ergänzen die entsprechenden Passagen der Platzordnung und der Tennishallenordnung der Tennisabteilung des SC Condor Tennis.
1. Allgemeine Regeln
1.1 Bei Infektionsanzeichen ist das Betreten der Anlage grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt auch für Personen mit einem positiven molekularbiologischen Test (PCR-Test) oder einem positiven PoC-Antigen-Tests (Schnelltest) i.S. der o.g. Verordnung.
2. Tennishalle
Alle SpielerInnen müssen, entweder
• eine vollständige Impfung (die letzte erforderliche Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
• oder eine Genesung, die nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate sein darf, vor Saisonbeginn vorweisen.
Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren sowie SchülerInnen, die eine Schulform nach dem Hamburgischen Schulgesetzes vom 2. April 1997 besuchen. Personen, die einen entsprechenden Nachweis nicht erbringen, sind nicht spielberechtigt und wird der Zutritt zur Halle untersagt.
Die Nachweise sind vor Spielbeginn dem jeweiligen Trainer vorzulegen bzw. bei Saisonbuchungen zusammen mit den Kontaktdaten der spielenden Personen und einem Spielplan, aus dem die jeweils anwesenden Personen hervorgehen, an die Tennisabteilung zu senden. Änderungen der Spielbesetzung und/oder eines Impfstatus (z.B. eine bislang nicht geimpfte Person ist zwischenzeitlich geimpft) sind dem Tennisbüro unverzüglich vor dem Spieltermin mitzuteilen, ggf. mit Kontaktdaten und 2G-Nachweis der spielenden Personen.
Bei Medenspielen in der Tennishalle sind die Mannschaftsleitungen für die Prüfung der 2G-Nachweise aller Spieler, die Erfassung der Namen aller Spieler sowie die Einholung der Kontaktdaten von der Gastmannschaft verantwortlich. Das Kontaktdaten-Formblatt ist von der Mannschaftsleitung zu unterschreiben und bei der Gastronomie zu hinterlegen. Die Prüfung der Impfnachweise der Spieler der Gastmannschaften sind durch die App CovPassCheck zu überprüfen. Zuschauer die nicht zu den jeweiligen Mannschaften gehören sind nicht gestattet, sowie der Jugendraum nur von den jeweiligen Mannschaften genutzt werden darf.
Einzelstunden können nur von Mitgliedern der Tennisabteilung des SC Condor gebucht werden. Beim Spielen mit Gästen verpflichtet sich das Mitglied parallel zur Buchung eine E-Mail mit den Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) und dem 2G-Nachweis des Gastes an vorstand-sport@sccondor-tennis.de zu senden.
3. Sanitär- und Umkleideräume
Die Umkleide- und Duschräume sind für den Betrieb eingeschränkt geöffnet. In den Umkleideräumen und Duschen dürfen sich maximal 4 Personen bei den Herren bzw. 4 Personen bei den Damen aufhalten. Die generellen Abstände zueinander sind stets einzuhalten. Umziehen und Duschen sollte zügig erfolgen, damit nachfolgende Sportlerinnen und Sportler sich auch umziehen und duschen können. Bei Medenspielen haben die Mannschaftsleitungen darauf zu achten, dass diese Bestimmungen eingehalten werden.
Die WC-Räume sind unter Einhaltung der Abstandsregelungen zu benutzen.
4. Clubhaus / Gastronomie 2G
Die Gastronomie ist geöffnet. Zur Verfolgung von Infektionsketten sind die Kontaktdaten beim Gastwirt zu hinterlegen oder es ist sich über die Luca-App zu registrieren. Bezüglich des Zutritts verweisen wir auf die entsprechenden Informationen der Clubbewirtung.
Wir bitten alle Tennisspieler dringend, sich stets an sämtliche Regeln dieses Hygiene- und Pandemieplans zu halten, um zu vermeiden, dass andere Spieler einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt werden oder aber die Tennisanlage gegebenenfalls geschlossen werden muss.
Hamburg, 04.12.2021
Vorstand
SC Condor
Sparte Tennis